Wiesbachschule von A bis Z

Hier finden Sie alle Infos zur Wiesbachschule von A bis Z

Abmeldung von der Schule

AGs

Anmeldung

Anschriftenänderungen

Antolin

Aufenthalt in der Schule

Aufsicht

Beratungsstellen

Betreuung

Beurlaubungen

Bewegliche Ferientage

Bewertung von Schülerarbeiten

Bundesjugendspiele

Bürozeiten

Buskinder

Computer

Corona

Digitalisierung

Einschulung

Elternbriefe

Elterninformationsabende

Elternmithilfe

Elternsprechtag

Empfehlungen / weiterführende Schulen

Entschuldigung

Erste Hilfe

Fahrradbenutzung

Fasching

Ferientermine

Forder- und Förderunterricht

Förderverein

Frühstück

Frühstückspause

Fundkiste

Handy

Hausaufgaben

Hausmeister

Hitzefrei

Hygieneplan

Homepage

Homeschooling

Informationen

Inklusion

Klasseneinteilung

Klassenfahrten

Klassen- bzw. Jahrgangsfeste

Klassensprechertreffen

Krankheit

Läuse

Lehrmittelfreiheit

Leseeltern

Methodentraining

Migrationshintergrund

Ordnungsmaßnahmen

Pädagogische Tage

Parkordnung

Partnerschule in Afrika

Paten

Pausen

Projektwoche

Pünktlichkeit

Qualität

Radfahrausbildung

Regenpausen

Religionsunterricht

Schulbücherei

Schulelternbeirat

Schulengel

Schulkonferenz

Schulleitung

Schulordnung

Schulpflicht

Schulprogramm

Schulranzen

Schultüten

Schulweg

Schwimmunterricht

Sprachfrühförderung

Sportunterricht

Unfälle

Unterrichtszeiten

Verabschiedung der vierten Klassen

Versicherungsschutz

Vertretungskonzept

Weiterführende Schulen

Wettbewerbe

Widrige Wetterverhältnisse

Zahngesundheit

Zensuren

Zeugnisse

Zusammenleben

Abmeldung von der Schule

Eine Abmeldung von der Schule vor Ende der Grundschulzeit erfolgt von den Eltern während der →Bürozeiten mit Angabe der neuen Adresse und der neuen Schule.

AGs

Montags in der sechsten Stunde bieten sowohl Ehrenamtliche als auch Lehrer verschiedene Arbeitsgemeinschaften an. Die Einwahl erfolgt immer nach den Sommerferien, oder nach den Winterferien, sodass die AGs in der dritten/vierten Schulwoche starten können.

Anmeldung

Die Kindergartenkinder im Schulbezirk Grävenwiesbach und seiner Ortsteile (Pflichtkinder und „Kann-Kinder“) werden in der Regel im April/Mai des Vorjahres für das darauffolgende Jahr angemeldet. Dazu werden alle Kinder angeschrieben. „Kann-Kinder“ erhalten bis Juni des Jahres, in dem sie eingeschult werden sollen, die verbindliche Zusage oder Ablehnung.
Seiteneinsteiger müssen von den Eltern persönlich in der Schule angemeldet werden.

Anschriftenänderungen

Wir bitten die Eltern, Änderungen der Anschrift und insbesondere der Telefonnummer (für Notfälle) sofort dem Sekretariat mitzuteilen. Siehe auch →Bürozeiten.

Antolin

Schüler/innen können selbstständig zu gelesenen Büchern Fragen im Internet im Antolin-Leseprogramm beantworten und Punkte für richtige Antworten erhalten. Dadurch werden die Kinder zum eigenständigen Lesen angehalten. In der Regel wird Antolin im ersten Jahrgang eingeführt. Die Schüler haben ebenfalls die Möglichkeit, kostenlos in der Schule in der Bücherei einen Computer mit Internetzugang zu benutzen (→www.antolin.de).

Aufenthalt in der Schule

Als öffentliche Einrichtung sind wir aufgeschlossen gegenüber Eltern und freuen uns, wenn Sie mit Ihrem Besuch u. a. die ausgestellten Kinderarbeiten würdigen bzw. Interesse an der Schule bekunden.
Es ist dennoch wünschenswert, die Kinder grundsätzlich in der Eingangshalle zu verabschieden bzw. abzuholen. Diese Regelung dient dazu, die Selbstständigkeit der Kinder zu fördern.
Eltern von Erstklässlern können gern bis zu den Herbstferien die Kinder auch bis in die Klasse begleiten. Aber spätestens dann sollen auch diese Kinder ihren Weg zum Klassenraum allein bewältigen können.
Um die Sicherheit der Kinder zu gewährleisten, gilt folgender Grundsatz: Schulfremde und Eltern haben abgesehen von den Hol- und Bringzeiten nur aus dringlichen Gründen die Schule zu betreten. In diesem Fall bitten wir um Anmeldung im →Sekretariat.

Aufsicht

Die Kinder werden in der Schule je nach Stundenplan ab 7:30 Uhr bzw. ab 8:25 Uhr von den Lehrern beaufsichtigt. Die Aufsichtspflicht endet mit dem Unterrichtsschluss des Kindes. Während der Pausen und während des Unterrichts dürfen die Kinder das Schulgelände grundsätzlich nicht verlassen. Tun sie es dennoch widerrechtlich, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule. In diesem Fall informiert die Schule die Eltern zeitnah. Siehe auch →Unterrichtszeiten.

Beratungsstellen

www.hochtaunuskreis.de

Betreuung

An unserer Schule besteht die Möglichkeit, dass Kinder außerhalb des Unterrichts betreut werden können (→Betreuung). Unsere Betreuungszeiten ermöglichen den Eltern, ihre Kinder sehr flexibel und je nach Bedarf in der Zeit von 7:30 bis 17:00 betreuen zu lassen. Es können einzelne Tage individuell zusammengestellt werden.
Die Anmeldung für die Betreuung muss bis 15. Februar für das folgende Schuljahr erfolgt sein.
E-Mail: Betreuung@wbs.hochtaunuskreis.net
Telefon: 060 86 / 97 05 049

Beurlaubungen

Aus wichtigen Gründen kann eine Beurlaubung von bis zu 2 Tagen durch den Klassenlehrer gewährt werden. Eine längere Beurlaubung muss bei mindestens vier Wochen vor Antritt bei der →Schulleitung beantragt werden. Eine Beurlaubung von Schülern unmittelbar vor oder nach einem Ferienabschnitt ist nur in seltenen Ausnahmefällen und nur aus wichtigen Gründen möglich.

Bewegliche Ferientage

Bewegliche Ferientage werden vom Staatlichen Schulamt nach Antrag der Schule zu Beginn des Schuljahres bekannt gegeben. Die Schule kommuniziert diese Termine in der Terminliste auf der Homepage und auch schriftlich zu Schuljahresbeginn.

Bundesjugendspiele

Zum Ende des Schuljahres finden die Bundesjugendspiele für die zweiten, dritten und vierten Klassen auf dem Schulgelände sowie um die Schule herum statt. Bei schlechter Witterung steht ein Ausweichtermin zur Verfügung. Für die ersten Klassen werden zur selben Zeit alternativ Spielangebote eingerichtet, um ihnen Wettspiele auf lustige Art zu ermöglichen. Zur optimalen Durchführung ist die tatkräftige Unterstützung durch Eltern notwendig.

Bürozeiten

Das Büro ist montags bis freitags zwischen 8:00 Uhr und 12:30 Uhr durch unsere →Sekretärin Frau Ullrich besetzt.

Buskinder

Kinder, die in den Ortsteilen Mönstadt, Laubach, Naunstadt, Hundstadt und Heinzenberg wohnen, werden mit dem Bus (Linie 68) zur Schule und wieder nach Hause gebracht. Wie man auf dem Fahrplan der Linie 68 entnehmen kann, fahren die Busse zur ersten Stunde und nach der sechsten Stunde am letzten Schultag vor den Ferien und am Tag der Zeugnisausgabe nicht! Wer an diesen Tagen auf diese Busse angewiesen ist, muss über die Telefonnummer 060 86 / 32 77 ein Sammeltaxi, am besten am Vortag, bestellen.
Schon in der Kindergartenzeit als „Vorschulkind“ nehmen die zukünftigen Buskinder der ersten Klassen an einer Busschule (Busprojekt) teil. Diese findet jedes Jahr, ungefähr im Mai / Juni vor der Einschulung statt. Mit Unterstützung der Kinder aus den 3. Klassen als Paten, erlernen die Buskinder z. B. richtiges, sicheres Verhalten im Bus, Aufstellen, Einsteigen, u.v.m.
Die Fahrkarten der zukünftigen Erstklässler können am Tag der Einschulung im Sekretariat abgeholt werden. In den kommenden Schuljahren verteilen die Klassenlehrer die Folgekarten direkt an die Kinder.

Computer und Digitalisierung

Gerade im Bildungsbereich eröffnen Neue Medien vielfältige Möglichkeiten für neues Lehren und Lernen. Computer, Tablets und das damit verbundene Internet gewinnen immer mehr an Bedeutung, und neue Lernwelten erobern die Schule.
Bei der Digitalisierung ist die Wiesbachschule Vorreiter: In jedem Klassenraum stehen den Schülerinnen und Schülern 6 Tablets zur Verfügung, die im Unterricht zur Recherche oder zum Vertiefen von Lerninhalten mit geeigneten Apps genutzt werden.
Dies eröffnet nicht nur neue Lernwege, die Schülerinnen und Schüler lernen auf diese Weise schon von der ersten Klasse an, mit den Neuen Medien umzugehen – eine wichtige Zukunftskompetenz.
Statt der herkömmlichen Kreidetafel sind die Klassenräume der Wiesbachschule mit Active-Boards ausgestattet – neben klassischen Tafelanschrieben können hier Filme geschaut, im Internet recherchiert, Schülerarbeiten präsentiert und Lernapps genutzt werden.

Einschulung

Die Einschulung erfolgt in der Regel am zweiten Schultag nach den Sommerferien. Sie beginnt mit einem ökumenischen Gottesdienst und wird mit einem festlichen Akt in der Aula der Wiesbachschule fortgeführt. Der anschließende Unterricht an diesem Tag dauert circa eine Stunde.
Über die Einschulung werden die Eltern der Vorschulkinder in der Regel im Juni auf einem →Elterninformationsabend informiert. Darüber hinaus werden Details der Einschulung in einem Brief an die Familien übermittelt.

Elternbriefe

Mehrmals im Schuljahr werden wichtige Informationen / Termine in einem Elternbrief an alle Erziehungsberechtigten weitergegeben.

Elterninformationsabende

Zu folgenden Themen finden Informationsveranstaltungen an der Wiesbachschule, zum Teil unter Mitwirkung anderer Institutionen, statt:
• Informationsabend für die Eltern der zukünftigen ersten Klassen
• Informationsabend zum Übergang an die weiterführenden Schulen

Elternmithilfe

Es hilft den Kindern, wenn Schule und Eltern eng und vertrauensvoll zusammenarbeiten. Dazu gehört auch, bei Problemen oder Meinungsverschiedenheiten miteinander zu sprechen und zu versuchen, eine gemeinsame Lösung zu finden.
Ebenso wie die Lehrkräfte haben auch Eltern Pflichten. Sie tragen dafür Sorge, dass die Schulkinder pünktlich zum Unterricht erscheinen, an den verbindlichen Schulveranstaltungen regelmäßig teilnehmen, die notwendige Ausstattung an Materialien haben und dass die Kinder die räumlichen und zeitlichen Voraussetzungen für →Hausaufgaben haben.
Bei allgemeinen Aktivitäten (z. B. Sport-, Schulfesten, Verteilung von Schulobst und →AGs) sowie klasseninternen Veranstaltungen (z. B. Wandertage, Unterrichtsgänge, Klassenfeste) oder als →Leseeltern nehmen wir gerne die Mithilfe der Eltern in Anspruch.
Mit der Elternvertretung (→Elternbeirat) wird eine wichtige Verbindung zwischen Schule und Eltern geschaffen. Diese Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung ergeben sich im Schulelternbeirat und in der Schulkonferenz.
In jeder Klasse werden zwei Elternbeiräte für zwei Jahre gewählt, die zusammen den Schulelternrat bilden.

Elternsprechtag

Einmal jährlich findet in der Grundschule für alle Erziehungsberechtigten der Elternsprechtag – in der Regel nach den Halbjahreszeugnissen – statt. Einzelgespräche sind nach vorheriger Terminabsprache mit den Klassen- bzw. Fachlehrern jederzeit möglich. Siehe auch →Zeugnisse.

Empfehlungen / weiterführende Schulen

Der Übergang von der Grundschule zur →weiterführenden Schule ist ein komplexer Prozess, der sich wie folgt aufgliedert:
• November / Dezember – Gesamtelternabend aller Eltern des vierten Jahrgangs
• bis 25. Februar – Einzelberatungsgespräche
• bis 5. März – Antragstellung der Eltern über Schulform und Schule
• Klassenkonferenz der Lehrerschaft über den Antrag
• Weiterleitung des Antrages an die weiterführende Schule

Entschuldigung

Ist Ihr Kind krank oder bleibt aus anderen Gründen der Schule fern, muss Ihr Kind im Vorfeld des Unterrichts entschuldigt werden. Wünschenswert ist, dies über einen Klassenkameraden oder nach Absprache auch über Mobiltelefon der Lehrerin weiterzugeben. Notfalls auch telefonisch über das Sekretariat unter 060 86 / 509.
Erfolgt die Entschuldigung nicht, müssen wir mühevoll die Eltern anrufen und den Grund des Fernbleibens erfragen. Sind die Eltern nicht zu erreichen, müssen wir davon ausgehen, dass auf dem Schulweg ein Unglück geschehen ist und müssen gegebenenfalls entscheiden, ob die Polizei zu informieren ist (siehe auch Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 2 Abs. 3).
Auch wenn bereits zu Beginn der der Krankheit das Kind telefonisch krank gemeldet worden ist, ist eine schriftliche Entschuldigung (nicht per E-Mail) notwendig. Diese geben Sie bitte nach der Genesung bei der Klassenlehrerin / bei dem Klassenlehrer unter Angabe des Grundes des Fernbleibens ab.

Erste Hilfe

Auch in der Schule passiert hin und wieder ein →Unfall. Eine erste Versorgung der Verletzung geschieht in der Schule. Kleine Verletzungen behandeln wir mit Zuwendung, Pflaster und einem Kühlakku. Sollte eine ärztliche Versorgung notwendig sein, alarmieren wir den Rettungsdienst. In solchen Fällen ist es besonders wichtig, dass die Schule kurzfristig mit Eltern oder Bezugspersonen Kontakt aufnehmen kann. Wir brauchen auch hierfür immer die aktuelle Telefonnummer.

Fahrradbenutzung

Da Kinder mit komplexen Verkehrssituationen, die sie auf ihrem Schulweg oft bewältigen müssen, überfordert sind, empfehlen wir Ihnen dringend, Ihr Kind – wenn überhaupt – erst ab dem vierten Schuljahr nach der →Radfahrausbildung mit dem Fahrrad zur Schule fahren zu lassen. Ein Versicherungsschutz für Schäden am Fahrrad bzw. Diebstahl besteht über die Schule nur in der Zeit der Fahrradprüfung.
Bitte überprüfen Sie das Fahrrad Ihres Kindes in jedem Fall auf Verkehrssicherheit und achten Sie darauf, dass das Rad auch mit einem Schloss versehen ist. Auf dem Schulhof muss das Fahrrad abgeschlossen werden. Sicheres Radfahren ist nur mit gut sitzenden Helmen möglich.

Fasching

In der Regel feiert die Schulgemeinde am Faschingsdienstag oder ggf. am Freitag vor dem Faschingswochenende in der zweiten bis vierten Stunde Fasching. Es ist ausdrücklich erwünscht, dass die Kinder dem Fest angemessen verkleidet in die Schule kommen. An diesem Tag sind ausnahmsweise Spielzeugpistolen geduldet. Das Verwenden von Munition oder Konfetti etc. ist nicht gestattet.

Ferientermine

Die Schule kommuniziert diese Termine in der →Terminliste auf der Homepage und auch schriftlich zu Schuljahresbeginn.
Am Tag vor den Ferien beginnt der Unterricht zur zweiten Stunde und endet nach der vierten Stunde (8:30 Uhr – 11:20 Uhr).

Forder- und Förderunterricht

Um Kindern eine erfolgreiche Mitarbeit in unserer Schule zu ermöglichen, erhalten einige Kinder in Absprache mit ihren Eltern eine zusätzliche oder parallel zum Unterricht stattfindende Förderung. Diese kann einzeln, in Gruppen, im Klassenverband oder auch in jahrgangsübergreifenden Gruppen stattfinden. Weiter haben die Klassen in der Regel eine Stunde, in der zwei Lehrer im Team den Unterricht gestalten. Zusätzlich verfügt noch jede Klasse über eine Klassenlehrerstunde.
Förderung bezieht sich auf Kinder, die in Bereichen noch Defizite aufzeigen, Forderunterricht zielt auf Kinder, die besondere Stärken oder Begabungen haben.
Es gibt kein Recht auf Förder- bzw. Forderunterricht, weil dieser immer an eine zusätzliche personelle Ressource gebunden ist.

Förderverein

Zweck des Vereins ist es, Mittel zur Förderung von Bildung und Erziehung der Schüler an der Wiesbachschule, über die Grundversorgung hinaus, zur Verfügung zu stellen, um die Schule für unsere Kinder attraktiv zu machen.
Im laufenden Schuljahr wurden folgende Anschaffungen unterstützt:
Basketballkorb, Demonstrationsuhren, Balkenwaagen, Mikrofone.
Der Förderverein organisiert das Einschulungscafé, die Lesehausaktion, die Autorenlesung und Buchausstellung, den Kuchenverkauf beim Grävenwiesbacher Weihnachtsmarkt und den Kinderflohmarkt.
Gerne unterstützt der Förderverein auch neue Ideen aus der Lehrer- und Elternschaft und auch von den Kindern direkt. So wird seit letztem Jahr in den Spätwintermonaten Februar und März einmal in der Woche Obst und Gemüse für alle Klassen angeboten und auch das Pausenspielangebot regelmäßig erweitert. Weiterhin bekommen die ersten Klassen einen 50 Euro Begrüßungs-Gutschein, um Spiele oder Bastelmaterial für die Klasse zu kaufen. Gemeinsam können wir etwas bewegen. Der Förderverein lebt von der Unterstützung und Mitarbeit der Eltern, unserer Mitglieder und Spender.
Siehe auch: →www.wiesbachschule.de/foerderverein.

Frühstück

Ein gesundes Frühstück ist sehr wichtig für den Lernerfolg Ihres Kindes. Nur so erhält es die Energien, die es braucht, um den ganzen Morgen erfolgreich mitarbeiten zu können. Jeden Tag, in der Regel vor der ersten und zweiten Pause, frühstücken die Kinder in ihren Klassen gemeinsam. Bitte geben Sie Ihrem Kind eine ausgewogene Mahlzeit in einer umweltfreundlichen Verpackung, z. B. in einer Butterbrotdose, mit. Obst, klein geschnittenes Gemüse und ein lecker belegtes Brot sorgen für die nötige Energie, die Ihr Kind zum Lernen und Wachsen benötigt. Wichtig ist auch eine gut verschließbare Trinkflasche mit Fruchtschorle, ungesüßtem Tee oder Wasser. Denken Sie daran, dass Kinder viel Durst haben.

Frühstückspause

Von 9.40 bis 9.50 Uhr wird gemeinsam im Klassenverband gefrühstückt.
Die Schule legt Wert darauf, dass die Kinder ein möglichst gesundes, gehaltvolles →Frühstück mitbringen und auf Süßigkeiten verzichten.

Fundkiste

Sachen, die verloren gehen oder vergessen wurden, werden in der Schule gesammelt. Im Erdgeschoss hinter dem Treppenaufgang zu den Klassenräumen steht die Fundkiste. Bitte schauen Sie hin und wieder einmal nach, ob dort Dinge ihrer Kinder drin liegen!
Zweimal im Jahr werden die liegen geblieben Fundsachen gemeinnützigen Zwecken zugeführt.

Handy

Handys sind bei Schülerinnen und Schülern am Schulvormittag nicht erwünscht, aber geduldet. Die Duldung bezieht sich lediglich auf die Mitnahme eines Handys zur Schule. Ein Versicherungsschutz bei Beschädigung oder Verlust besteht vonseiten der Schule nicht.
Die Handy-Benutzung während des Unterrichts und den Pausen ist verboten, es soll ausgeschaltet sein. Bild-, Ton- oder Videoaufnahmen oder das Abspielen von Video-, Bild- und Tondokumenten sind verboten. Bei Missbrauch wird das Handy eingezogen und muss von den Eltern abgeholt werden.

Hausaufgaben

Von Montag bis Freitag bekommen die Schüler/innen Hausaufgaben auf, die sie selbstständig erledigen sollen. Gerne können die Eltern den Kindern bei auftretenden Fragen behilflich sein. Die Kinder der ersten und zweiten Klasse sollen maximal 30 Minuten für die Aufgaben benötigen, bei den dritten und vierten Klassen sollen 45 Minuten nicht überschritten werden.

Hausmeister

Der →Hausmeister unserer Schule ist Herr Savcenko. Sein Raum befindet sich schräg gegenüber vom Haupteingang.

Hitzefrei

Ist in einem repräsentativen Klassenraum die Temperatur um 11.00 Uhr über 25 Grad Celsius entscheidet der Schulleiter über eine Hitzefreiregelung. Das heißt für die Wiesbachschule grundsätzlich:
Alternative Räumlichkeiten und angemessene Lernmethoden sind von den Lehrern zu prüfen.
Nach der fünften Stunde kann der Unterricht durch Spielphasen ersetzt werden.
Die Unterrichtszeiten bleiben auch bei großer Hitze gemäß dem Stundenplan und somit für die Eltern verlässlich. Bei tagelanger Hitze können auch Ausflüge zu außerschulischen Orten (Wald, Museum…) geplant werden. Hierbei können zusätzliche Kosten für Eltern entstehen.

Homepage

www.wiesbachschule.de

Homeschooling

Während der coronabedingten Schulschließungen findet auch für die Wiesbachschüler das Lernen zu Hause statt.
Die Kinder werden von ihren Lehrern mit Unterrichtsmaterial und Aufgaben versorgt, die Lehrer stehen mit den Schülern in Kontakt und überprüfen deren Arbeitsergebnisse.
Dazu nutzen wir die Plattform Moodle.
Zur Ausgestaltung wurde das Konzept für Homeschooling entwickelt, das Sie hier runterladen können.
Zu Moodle gelangen Sie über das obige Menü, oder direkt hier.
Die notwendigen Zugangsdaten erhalten Sie von der Klassenlehrerin.

Hygieneplan / Corona

Aufgrund der Coronapandemie hat die Wiesbachschule eine ganze Reihe von Maßnahmen ergriffen, um Schüler und Mitarbeiter vor Ansteckung zu schützen. Alle diese Maßnahmen sind im Hygieneplan festgehalten, den Sie hier runterladen und einsehen können.
Weitere Infos zu Corona finden Sie hier.

Informationen

Aushänge finden Sie an der Litfaßsäule und an den Informationstafeln im Eingangsbereich der Schule.

Inklusion

Kinder, die massive Beeinträchtigungen im Bereich Lernen, Sprache, Sehen, Emotion, geistiger oder körperlicher Entwicklung haben, werden heute grundsätzlich nicht mehr an sogenannten Förderschulen selektiert, sondern am Wohnort beschult. Diese Verfahrensweise stützt sich nicht auf ein „Goodwill“ der Schule, sondern auf eine Konvention der Vereinten Nationen.
Für die inklusive Beschulung stellt der Gesetzgeber, vertreten durch das Staatliche Schulamt und das regionale Beratungs- und Förderzentrum, eine kleine zusätzliche Unterstützung (personeller und sächlicher Art) zur Verfügung. Heute (2014) lernen bereits mehrere Kinder, die im Bereich Sprache, Lernen und emotional-sozialer Entwicklung oder körperliche Handicaps aufweisen, gemeinsam mit anderen Kindern im Klassenverband.

Klasseneinteilung

Der Schulleitung fällt die Aufgabe zu, über die Klassenbildung, Unterrichtsversorgung und Klassenleitung zu entscheiden.
Kriterien:
• möglichst gleiche Schülerzahl pro Klasse
• möglichst gleichmäßige Verteilung von Jungen und Mädchen
• Fördern des individuellen Lernens durch heterogene Lerngruppen
• Berücksichtigung bestehender Freundschaften, aber auch Finden neuer Freunde – auch ortsübergreifend
• Schaffen neuer Chancen
• Integration
• wenn nötig, Elterngespräche zur Entscheidungsfindung
• Transparenz
Freundschaftswünsche werden bei den Eltern schriftlich abgefragt. Grundsätzlich ist die Schule bemüht, einen der Wünsche umzusetzen.

Klassenfahrten

Mehrtägige Klassenfahrten werden gemeinsam in der Klassenelternversammlung auf Vorschlag der Klassenlehrkraft festgelegt.

Klassen- bzw. Jahrgangsfeste

Zu verschiedenen Anlässen werden in den einzelnen Klassen oder in den Jahrgängen Feste für die Schüler/innen und ihre Familien am Nachmittag veranstaltet. Nach Beschluss der →Schulkonferenz vom 03.04.2014 liegt die Aufsichtspflicht dabei in der Regel bei den Eltern.

Klassensprechertreffen

Einmal im Monat treffen sich die Klassensprecher aller dritten und vierten Klassen mit dem Schulleiter und treten in einen konstruktiven sowie demokratischen Austausch.

Krankheit

Ist Ihr Kind krank oder bleibt aus anderen Gründen der Schule fern, muss Ihr Kind im Vorfeld des Unterrichts entschuldigt werden. Wünschenswert ist, dies über einen Klassenkameraden oder nach Absprache auch über Mobiltelefon der Lehrerin weiterzugeben. Notfalls auch telefonisch über das Sekretariat unter 060 86 / 509.
Erfolgt die Entschuldigung nicht, müssen wir mühevoll die Eltern anrufen und den Grund des Fernbleibens erfragen. Sind die Eltern nicht zu erreichen, müssen wir davon ausgehen, dass auf dem Schulweg ein Unglück geschehen ist und müssen gegebenenfalls entscheiden, ob die Polizei zu informieren ist (siehe auch Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses § 2 Abs. 3).
Auch wenn bereits zu Beginn der der Krankheit das Kind telefonisch krank gemeldet worden ist, ist eine schriftliche Entschuldigung (nicht per E-Mail) notwendig. Diese geben Sie bitte nach der Genesung bei der Klassenlehrerin / bei dem Klassenlehrer unter Angabe des Grundes des Fernbleibens ab.
Im Einzelfall kann der Schulleiter oder die von ihm beauftragte Klassen- bzw. Sportlehrerin ein ärztliches Attest verlangen.

Läuse

Wenn Läuse in der Schule entdeckt werden, informieren wir die Eltern des betreffenden Kindes und die Elternschaft der Klasse unverzüglich. Parallel sind wir auf Grundlage des Seuchenschutzgesetzes verpflichtet, das Gesundheitsamt über den Befall mit Name und Adresse zu informieren.
Bitte kontrollieren Sie dann Ihr Kind auf Läuse und Nissen. Wenn ein Kind Kopfläuse hat, bleibt es so lange zu Hause, bis es „gesund“ ist.
Im Wiederholungsfall oder in Einzelfällen benötigt die Schule bei Wiederaufnahme des Schulbesuchs eine ärztliche Bescheinigung. Treten Läuseepedemien auf, wird die Schule weitere Maßnahmen in Absprache mit dem Gesundheitsamt, der Lehrkraft und dem Elternbeirat ergreifen.

Lehrmittelfreiheit

Neben Hessen gibt es nur noch vier weitere Bundesländer, in denen Kinder die Schulbücher kostenfrei ausgeliehen bekommen. In elf Bundesländern zahlen die Familien Schulbücher ganz oder teilweise. Mit dem kostenlosen Überlassen von Schulbüchern verbindet das Land Hessen die Sorgfaltspflicht,
d. h. bei vorzeitigem Verbrauch, unsachgemäßer Behandlung oder Verlust haben die Schülerinnen und Schüler oder ihre Eltern auf eigene Kosten Ersatz zu beschaffen.
Lehrmittelfreiheit bezieht sich grundsätzlich nicht auf Arbeitshefte. Diese zählen zu den Verbrauchsmaterialien, weil in sie hineingeschrieben wird und diese nicht wiederverwendet werden können. Die Entscheidung über die Anschaffung dieser Arbeitshefte wird in der Klassenelternschaft auf Antrag der Lehrkraft in der Regel auf einem Elternabend entschieden.
Bis auf Weiteres wird das Umlegen von Kopierkosten auf die Familien der Schüler ausgesetzt.

Leseeltern

In einigen Klassen haben sich Mütter zur Verfügung gestellt, die während der Unterrichtszeit mit Kindern lesen üben. Diese „Lesemütter“ kommen regelmäßig ein- bis zweimal pro Woche in den Unterricht. Es hat sich gezeigt, dass diese Unterstützung gern von den Kindern angenommen wird und sehr erfolgreich ist. Wir freuen uns über weitere „Lesemütter“ und auch „Leseväter“!

Methodentraining

Die Beherrschung und sichere Anwendung von Arbeitstechniken und -methoden ist für schulisches und lebenslanges Lernen unentbehrlich. Grundlegende Arbeitstechniken, die nicht beherrscht werden, erschweren und behindern das Lernen in allen Fächern. Arbeitstechniken und -methoden müssen eingeführt, gelernt und durch regelmäßige Anwendung geübt und gefestigt werden. Das Methodenlernen ist kein Selbstzweck, sondern soll Schüler befähigen, mit einer Auswahl von Arbeitstechniken Fragestellungen und Probleme zu lösen. Es wird immer im sinnvollen Kontext angewandt. Folgende Methoden erlernen die Kinder in ihrer Grundschulzeit: Mäppchen-Check, Partnerarbeit, Schneiden und Kleben, Ranzencheck, Heftführung, Gruppenarbeit, Markieren, aktives Zuhören, Plakate erstellen, Selbstmotivation, Lernkarten, Mindmap, Präsentieren.

Migrationshintergrund

Migrationshintergrund ist die Sammelbezeichnung für die heterogene Gruppe von Zuwanderern und ihrer Nachkommen bis mindestens einschließlich der dritten Generation. In Deutschland sind das rund 20 % der Bevölkerung. Dieser Wert liegt an der Wiesbachschule geringfügig höher.
Unter den Migranten an der Schule sind vielfältige Nationalitäten, Familien aus unterschiedlichen Kulturen und mit unterschiedlichen Religionen.

Ordnungsmaßnahmen

Ordnungsmaßnahmen sind eine Möglichkeit, gegen größeres Fehlverhalten von Schülerinnen und Schülern vorzugehen, nachdem pädagogische Maßnahmen sich als wirkungslos erwiesen haben. Sie sind beispielsweise angezeigt bei Verstößen gegen eine Rechtsnorm, eine Anweisung oder die Schulordnung. Das Hessische Schulgesetz (HSchG) sieht eine Reihe von Ordnungsmaßnahmen vor, die stets nach dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit eingesetzt werden sollten und dem Schutz von Personen oder Dingen dienen müssen. Der Schulleiter kann über den Ausschluss vom Unterricht für den Rest des Schultags, von besonderen schulischen Veranstaltungen, Wahlfächern und vom freiwilligen Unterrichtsangebot entscheiden, die Zuweisung in eine andere Klasse oder Lerngruppe androhen und auch in die Tat umsetzen. Für alle anderen Ordnungsmaßnahmen – die Androhung der Überweisung in eine andere Schule sowie die Umsetzung dieser Maßnahmen – ist das jeweilige Staatliche Schulamt zuständig.
Die Schülerin oder der Schüler und die Eltern haben das Recht, Stellung zu den Vorwürfen zu nehmen, bevor eine Ordnungsmaßnahme eingeleitet wird. Lediglich im Fall des Ausschlusses vom Unterricht für den Rest des Tages kann darauf verzichtet werden, weil sich diese Maßnahme ansonsten nicht durchführen lässt. Spätestens nach zwei Schuljahren werden alle mit der Ordnungsmaßnahme verbundenen Einträge und Schriftstücke gelöscht, sofern es in dieser Zeit zu keinen weiteren Vorfällen gekommen ist.

Pädagogische Tage

Fortbildungsplanung ist ein zentraler Aspekt der Qualitäts- und Schulentwicklung. Insbesondere Pädagogische Tage können Ausgangspunkt für Schulentwicklungsprozesse sein, die der Bilanzierung und Planung weiterer Schritte dienen und als Fortbildungsveranstaltung des gesamten Kollegiums genutzt werden.
Dies bedeutet, dass pädagogische Tage in aller Regel allein in der unterrichtsfreien Zeit stattfinden dürfen und nur ausnahmsweise nach Art und Inhalt dieser Veranstaltung der schulinternen Fortbildung Unterrichtszeit in Anspruch genommen werden darf.

Parkordnung

Der Schulparkplatz ist für alle Mitarbeiter/innen der Schule reserviert. Auf der Busspur vor der Schule sowie der Zufahrt zur Turnhalle ist das Halten und Parken verboten. Bitte beachten Sie diese Parkordnung, um Unfälle zu vermeiden. Ab 13 Uhr steht der Parkplatz allen Besuchern der Schulanlage zur Verfügung.

Partnerschule in Afrika

Seit August 2010 existiert das →Schulpartnerschaft-Projekt mit einer Schule in Kisangani im Kongo. Es startete mit einer Projektwoche Anfang des Schuljahres 2010/2011.
In Zusammenarbeit mit Mitgliedern des Vereins Kisanga e. V. wurde der Kontakt zu einem Hilfsprojekt im Kongo aufgenommen, die in Kisangani eine Schule gründeten. Vorrangig gehen dort viele traumatisierte Kinder und Waisenkinder in die Schule, die nach dem Bürgerkrieg auf Unterstützung von außen angewiesen sind. Es besuchen auch einige Kinder aus der Umgebung den Unterricht. 2010 gingen 17 Schüler aus dem Dorf zur Schule.
Ziel unseres Schulprojektes ist es, die Schule in Afrika, afrikanische Kultur und Leute kennenzulernen und unseren Schülern ein Empathieempfinden näher zu bringen und die eigene privilegierte Lage nicht als selbstverständlich zu erfahren. Gleichfalls ist es ein Ziel, die sozial schlechter gestellte Partnerschule moralisch, sachdienlich und finanziell zu unterstützen.

Paten

Nach der Einschulung kümmern sich die Paten (Viertklässler) um die Erstklässler. Sie zeigen ihnen das Schulgebäude, den Schulhof und unser schönes Schulgelände. Sie spielen mit ihnen in den Pausen, frühstücken zusammen, besuchen die Waldecke und lesen gemeinsam.

Pausen

Nach der zweiten und vierten Stunde haben die Kinder 20 bzw. 15 Minuten Hofpause. Kinder brauchen viel Bewegung, frische Luft und müssen sich austoben. Deshalb verzichten wir nur bei extrem schlechtem Wetter (z. B. Dauerregen) auf die Hofpause. Wir bitten Sie, Ihr Kind der Jahreszeit und Witterung entsprechend zu kleiden. Siehe auch →Unterrichtszeiten.

Projektwoche

Alle zwei Jahre findet eine Projektwoche mit einem anschließenden Schulfest und Präsentation der Projekte statt. Die Projektwoche findet grundsätzlich zwischen den Oster- und Sommerferien statt. Sie steht im zweijährigen Wechsel mit der Projektwoche zum Thema Afrika. So nimmt jedes Kind zweimal in seiner Grundschulzeit an einer Projektwoche teil.

Pünktlichkeit

Die Schule erwartet von allen, dass sie die vorgegebenen Zeiten einhalten! Natürlich kann man mal verschlafen und im Einzelfall reicht eine Entschuldigung über das Kind völlig aus.

Qualität

Die ganze Schulgemeinde ist um bestmögliche Bildung und Erziehung der Kinder an der Wiesbachschule intensiv bemüht. Für Rückmeldungen über Mängel und Hinweise, wie wir noch besser werden können, sind wir genau so dankbar, wie für Lob. Grundsätzlich pflegen wir alle einen wertschätzenden und lösungsorientierten Umgang miteinander.
Die gute Schulqualität wurde zuletzt im Oktober 2012 mit einem herausragenden Ergebnis durch die externe Schulinspektion bestätigt.

Radfahrausbildung

Die Verkehrserziehung hat im Sachunterricht über alle vier Grundschuljahre einen hohen Stellenwert. Im zweiten Halbjahr der vierten Klasse mündet die sogenannte Mobilitätserziehung in der Radfahrprüfung, der eine intensive theoretische und praktische Übungsphase vorausgeht. Die Prüfung wird in enger Zusammenarbeit mit dem Kontaktbeamten der Polizei durchgeführt. Wir brauchen auch in jedem Jahr die Hilfe tatkräftiger Eltern als Begleiter im Realverkehr! Siehe auch →Fahrradbenutzung.

Regenpausen

Bei Regenpausen bleiben die Kinder in den Klassenräumen und lesen, malen oder spielen. Der Beginn einer Regenpause wird über den Lautsprecher angesagt. Jeder Lehrer bleibt in seiner Klasse.

Religionsunterricht

Der Religionsunterricht wird an der Wiesbachschule mit Genehmigung der beiden christlichen Kirchen überkonfessionell unterrichtet, d. h. evangelische und katholische Kinder bleiben im Religionsunterricht grundsätzlich im Klassenverband. Die Teilnahme am Religionsunterricht ist freiwillig, man kann sich jederzeit an- oder abmelden. Grundsätzlich dürfen alle Kinder, unabhängig von ihrem Glauben am Religionsunterricht teilnehmen.
Außerdem wird parallel zum Religionsunterricht das Fach Ethik angeboten. Alle Kinder, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, sind verpflichtet, dieses zu besuchen.

Schulbücherei

In unserer →Schulbücherei können sich die Schulkinder kostenfrei Bücher ausleihen. Es stehen für alle Altersgruppen und alle Lesefähigkeiten Bücher zur Verfügung.
Geöffnet ist die Bücherei zu folgenden Zeiten:

Montag erste Hofpause (9:20 Uhr – 9:40 Uhr)
Dienstag erste Hofpause (9:20 Uhr – 9:40 Uhr)
Mittwoch erste Hofpause (9:20 Uhr – 9:40 Uhr)
Donnerstag zweite Hofpause (11:20 Uhr – 11:35 Uhr)
Freitag erste Hofpause (9:20 Uhr – 9:40 Uhr)

Für weitere freiwillige Helfer, die die Bücherei zu den genannten Öffnungszeiten betreuen, sind wir jederzeit sehr dankbar.

Schulelternbeirat

Der Schulelternbeirat (SEB) ist die gewählte →Elternvertretung, die sich alle zwei Jahre neu zusammensetzt (siehe auch Wahlen). Die Aufgaben des SEB sind im Schulgesetz festgeschrieben.
Der Schulelternbeirat besteht aus den gewählten Elternvertretern der einzelnen Klassen. Er trifft sich ca. viermal im Schuljahr, um mit der Schulleitung pädagogische Fragen und das Schulleben aus Elternsicht zu erörtern. Der SEB arbeitet eng mit dem →Förderverein zusammen, wenn Feste und andere Aktionen durchgeführt werden sollen.

Schulengel

Online shoppen und Gutes tun – www.schulengel.de
Beim Online-Einkaufen können Sie Dankeschön-Prämien für den →Förderverein sammeln ohne einen Cent Mehrkosten.
Auch beim Kauf über Amazon können Sie Prämien für den Förderverein sammeln, ohne dass es Sie etwas kostet, wenn sie dies über die Adresse www.smile.amazon.de tun und den Förderverein der Wiesbachschule als Projekt auswählen.

Schulkonferenz

Die Schulkonferenz ist das höchste schulische Gremium. Zu gleichen Teilen Eltern (5) und Lehrer (5) beraten und beschließen sie unter anderem über das →Schulprogramm, genehmigen Konzepte und erörtern schulische Entwicklungsperspektiven. Gewählt werden die Mitglieder der Elternbank von dem Schulelternbeirat und die Mitglieder der Lehrerbank von den Mitgliedern der Gesamtkonferenz für eine Legislaturperiode von zwei Jahren.
Den Vorsitz hat der Schulleiter.

Schulleitung

Der Schulleiter der Wiesbachschule ist Rektor Jan Drumla. Er leitet die Verwaltung und organisiert den Unterrichtsbetrieb gemeinsam mit der Konrektorin Frau Petra Lorenz. Darüber hinaus ist der Schulleiter Hausherr und Dienstvorgesetzter für die Lehrerinnen und Lehrer sowie für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.

Schulordnung

Die Schulordnung regelt das friedliche Miteinander im Schulalltag. Bitte besprechen Sie die Regelungen mit Ihrem Kind und unterstützen Sie es bei deren Umsetzung.

Schulpflicht

Ihr Kind untersteht der gesetzlichen Schulpflicht. Die Erziehungsberechtigten sind dafür verantwortlich, dass die Schulpflichtigen am Unterricht und an den Unterrichtsveranstaltungen regelmäßig teilnehmen und die dafür notwendigen Materialien haben.

Schulprogramm

Ein Schulprogramm ist das Gesamtkonzept, das sich eine Schule gibt. Es beschreibt konkret und überprüfbar die Ziele von Erziehung und Unterricht, Schritte zur Erreichung dieser Ziele, Organisationsformen und die Evaluation der gemachten Fortschritte. Schulprogramme entsprechen somit der Vorgabe des Hessischen Schulgesetzes (HSchG), die Eigenverantwortung der Schulen bei der Erfüllung ihres Bildungs- und Erziehungsauftrages zu stärken. Die Verantwortung für die Entwicklung, Fortschreibung und Umsetzung des Schulprogramms liegt bei den Schulleiterinnen und Schulleitern, wobei jedoch die gesamte Schulgemeinde zur Mitarbeit aufgefordert ist.
Das Beratungs-, Beschluss und Evaluierungsorgan der Schule ist die →Schulkonferenz.

Schulranzen

Bitte überprüfen Sie regelmäßig das Gewicht des Schulranzens. In allen Klassen gibt es die Möglichkeit, Unterrichtsmaterialien, die nicht täglich benutzt werden, aufzubewahren. Bitte tragen Sie gemeinsam mit Ihrem Kind Sorge dafür, dass das für die erfolgreiche Mitarbeit notwendige „Werkzeug“ zuverlässig im Mäppchen bzw. im Ranzen ist.

Schultüten

Die Schultüten der Erstklässler können am letzten Freitag in den Sommerferien oder am ersten Schultag jeweils von 8 bis 12 Uhr in der Schule abgegeben werden.

Schulweg

Der Schulweg ist im →Schulwegeplan festgeschrieben. Bitte lassen Sie Ihr Kind nach Möglichkeit den Schulweg zu Fuß zurücklegen. Bewegung und frische Luft vor dem Unterricht fördern Wohlbefinden und Selbstständigkeit Ihres Kindes. Da Kinder den komplexen Anforderungen des Straßenverkehrs oft noch nicht gewachsen sind, empfehlen wir, dass sie nicht mit dem Fahrrad zur Schule fahren, bevor sie an der praktischen →Radfahrausbildung im vierten Schuljahr teilgenommen haben. Die Entscheidung hierüber treffen Sie; die Verantwortung liegt bei Ihnen. Wenn Sie Ihr Kind ausnahmsweise einmal mit dem Auto zur Schule bringen oder von hier wieder abholen, dann fahren Sie bitte nicht unmittelbar vor das Schultor. Halten oder warten Sie in einiger Entfernung, um die Kinder aus- und einsteigen zu lassen. Bitte nutzen Sie hierzu nicht die Lehrerparkplätze!

Schwimmunterricht

Der Schwimmunterricht findet im dritten Schuljahr anstelle von zwei Sportstunden statt. Die Kinder fahren mit dem Bus in Begleitung von Eltern zum Schwimmbad Usingen und kehren mit dem Bus wieder zurück.
Ziel ist es, bei allen Kindern die Schwimmfähigkeit zu erreichen. Um dieses Ziel zu erreichen, ist es wünschenswert, dass die Kinder im Vorfeld zumindest an das Wasser gewöhnt sind.
Kinder, die vom Schwimmunterricht befreit werden sollen, benötigen dafür eine schriftliche Entschuldigung der Eltern. Im Einzelfall kann es auch das Attest eines Arztes sein. Kinder, die vom Schwimmen befreit sind, nehmen am Rand sitzend am Schwimmunterricht teil oder besuchen zeitgleich eine andere Klasse in der Schule.

Sprachfrühförderung

Die Sprachfrühförderung wird an der Wiesbachschule für alle ausländischen Kinder, die im nächsten Schuljahr eingeschult werden und noch Schwierigkeiten bei ihrer Verständigung in der deutschen Sprache haben, durchgeführt. In Kleingruppen werden die Kinder in ihrer Sprach- und Ausdrucksfähigkeit spielerisch gefördert, um auf diese Weise ihre sprachliche Kompetenz im Bereich Deutsch zu steigern.

Sportunterricht

Die Teilnahme am Sportunterricht ist nur mit geeigneter Sportkleidung zulässig (siehe Aufsichtsverordnung § 18 Absatz 2). Besonders wichtig sind Sportschuhe, die dem Fuß Halt bieten und eine rutschfeste helle Sohle haben, um Abriebspuren auf dem Hallenboden zu vermeiden. Lange Haare Ihrer Kinder müssen während des Sportunterrichts zusammengebunden werden. Es ist nicht erlaubt Schmuck, Uhren und andere Gegenstände im Sportunterricht zu tragen. Im dritten Schuljahr wird im Hallenbad Usingen →Schwimmunterricht erteilt. Hierbei sind besondere Vorschriften zu beachten (z. B. notwendige Feststellung der Schwimmtauglichkeit), über die Sie rechtzeitig informiert werden.

Unfälle

Alle Kinder sind auf dem direkten Schulweg, während der →Unterrichtszeiten und in den Pausen auf dem Schulgelände beim Gemeindeunfallversicherungsverband Hessen unfallversichert. Dies gilt auch für alle schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule. Bitte informieren Sie umgehend die Klassenlehrerin oder die Schulleitung bei Unfällen. In jedem Fall ist eine Unfallmeldung im Sekretariat (siehe →Bürozeiten) der Schule auszufüllen. Bringen Sie dazu bitte nach Möglichkeit den Unfallbericht des erstbehandelnden Arztes mit.
Kein →Versicherungsschutz durch die Schule besteht (bis auf wenige Ausnahmen) bei Sachschäden. Hier gilt das Verursacherprinzip – wer einen Schaden verursacht, muss ihn auch begleichen. Wir empfehlen daher dringend eine private Haftpflichtversicherung für Ihr Kind.

Unterrichtszeiten

1. Stunde 7:45 bis 8:30 Uhr
2. Stunde 8:40 bis 9:25 Uhr
Pause 9:20 bis 9:40 Uhr
Frühstückszeit 9:40 bis 9:50 Uhr
3. Stunde 9:50 bis 10:35 Uhr
4. Stunde 10:35 bis 11:20 Uhr
Pause 11:20 bis 11:35 Uhr
5. Stunde 11:35 bis 12:20 Uhr
6. Stunde 12:20 bis 13:05 Uhr

Immer am Tag vor den Ferien beginnt der Unterricht zur zweiten Stunde und endet nach der vierten Stunde.

Verabschiedung der vierten Klassen

Am Ende des Schuljahres werden die vierten Klassen vor der Schulgemeinde verabschiedet. In der Tradition zeigen die Schulabgänger ein kleines Programm und übergeben der Schulleitung ein Erinnerungsgeschenk. Diese Bilder, Reliefs oder Mosaike finden einen festen Platz im Schulgebäude.
Die Eltern der Schulabgänger sind zur Verabschiedung herzlich eingeladen.

Versicherungsschutz

Ihr Kind ist während der gesamten Unterrichtszeit, bei allen Schulveranstaltungen und auf dem normalen direkten Schulweg gegen →Unfälle versichert. Alle Unfälle sind unverzüglich dem Sekretariat zu melden. Wenn ein Schüler oder eine Schülerin ohne Erlaubnis einer Lehrkraft das Schulgebäude verlässt, erlischt die Aufsichtspflicht der Schule sowie der Versicherungsschutz. Die Eltern tragen in diesem Fall die Verantwortung.
Eine Versicherung gegenüber Sachschäden besteht vonseiten der Schule grundsätzlich nicht. Im Schadensfall muss grundsätzlich der Verursacher den Schaden privat regulieren. Ausnahmen sind einige wenige Schäden z. B. im Sportunterricht (Brille). Wir empfehlen daher allen Eltern eine private Haftpflichtversicherung.

Vertretungskonzept

Unterricht fällt an der Wiesbachschule grundsätzlich nicht aus (Ausnahmen sind Wanderungen und Fahrten, Bundesjugendspiele, die Tage der Schulanmeldung, Methodentraining und zum Beispiel Fasching).
Ist ein Lehrer kürzer als sechs Wochen krank, stellt die Schule geeignete Vertretungskräfte ein, um die verlässliche Beschulung Ihrer Kinder zu garantieren. Hierbei ist weniger der Unterricht im engeren Sinne gemeint, sondern die zuverlässige Betreuung. Dennoch sind wir im Sinne der Qualität von Unterricht sehr daran interessiert, dass die Vertretungskräfte in Absprache mit den Parallelklassen im Unterrichtsstoff weiterkommen oder zumindest bekannte Inhalte üben.
Ist ein Lehrer länger als sechs Wochen krank, wird das Staatliche Schulamt gemeinsam mit der Schulleitung nach einem Vertretungslehrer suchen und diesen einstellen.

Weiterführende Schulen

• Adolf-Reichwein-Schule Neu-Anspach – Integrative Gesamtschule
• Christan-Wirth-Schule in Usingen – Gymnasium
• Helmut-Schmidt-Schule Usingen – Haupt- und Realschule mit Förderstufe
• Max-Ernst-Schule Riedelbach – Haupt- und Realschule
• Weiltalschule Weilmünster – Kooperative Gesamtschule mit Gymnasialzweig
Die Eltern der vierten Klassen erhalten im November eine Informationsbroschüre des Hochtaunuskreises über die weiterführenden Schulen. Weiterhin findet ein Informationsabend zu diesem Thema statt.

Wettbewerbe

Die Kinder der Wiesbachschule haben die Möglichkeit, an verschiedenen Wettbewerben teilzunehmen:
• Malwettbewerb (Klassen1-4)
• Känguru-Mathewettbewerb (Klassen 3/4)
• Albus-Deutschwettbewerb (Klassen 4)
• Fußballturnier der Grundschulen im HTK (Klassen 3/4)
• Ballturnier der Grundschulen im HTK (Klassen 3/4)
• Leichtathletik-Wettbewerb der Grundschulen im HTK (Klassen 3/4)

Widrige Wetterverhältnisse

Die grundsätzlichen Regelungen bei Glatteis und widrigen Witterungsverhältnissen werden nachfolgend beschrieben:
Die Kinder kommen bitte nur dann zur Schule, wenn die Eltern einschätzen können, dass keine unverhältnismäßig große Gefahr für Leib und Seele gegeben ist. Bei Glatteis und anderen widrigen Witterungsverhältnissen (Sturm, Hagel, starker Schneefall, u. a. m.) dürfen die Eltern somit selbst entscheiden, ob Ihr Kind zur Schule kommen soll. Die Schulpflicht ist dann ruhend.
Grundsätzlich findet bei extremen Witterungsverhältnissen nur eingeschränkt Unterricht statt, in seltenen Ausnahmefällen fällt der Unterricht aus. Wir sind dennoch vonseiten der Schulleitung sehr bemüht, bei allen Witterungsbedingungen eine Betreuung der Kinder zu organisieren, die in der Schule ankommen. Siehe auch →Hitzefrei.

Zahngesundheit

Im ersten und vierten Schuljahr werden die Kinder von der Schulzahnärztin untersucht. Sollte ein Zahnarztbesuch mit Ihrem Kind angeraten sein, werden sie benachrichtigt.
Ebenfalls einmal in jedem Schuljahr bekommen die Kinder Hinweise zur Zahnprophylaxe:
• Kinder lernen das richtige Zähneputzen
• Kinder lernen etwas über gesunde und zahngerechte Ernährung
• Kinder lernen eine alters angemessene und gründliche Zahnputztechnik
• Kinder erhalten Informationsmaterial für ihre Eltern

Zensuren

Schülerarbeiten werden in der Wiesbachschule nach einem festgelegten Maßstab bewertet, der in dem 2017 beschlossenen Konzept zur Zensierung und Bewertung von Schülerarbeiten festgehalten ist. Dieses Konzept können Sie hier runterladen und einsehen: [su_button url=“https://wiesbachschule.de/wp-content/uploads/2020/11/Konzept-zur-Zensierung-und-Bewertung-von-Schülerarbeiten-20062017.pdf“ target=“self“ style=“default“ background=“#2D89EF“ color=“#FFFFFF“ size=“3″ wide=“no“ center=“no“ radius=“auto“ icon=““ icon_color=“#FFFFFF“ text_shadow=“none“ desc=““ download=““ onclick=““ rel=““ title=““ id=““ class=““]Konzept zur Zensierung und Bewertung[/su_button]

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Zeugnisse

Zeugnisse spiegeln den aktuellen Lernstand eines Kindes wider. Sie werden am Ende des Schuljahres in allen Klassenstufen ausgeteilt. Dabei erhalten die Erstklässler eine verbale Einschätzung. Neben der klassischen Schreibweise ist auch die „Du“-Form (an das Kind gerichtet) möglich.
In den Klassenstufen zwei bis vier erhalten die Kinder ein Notenzeugnis. Darauf vermerkt sind auch Aussagen zu Kompetenzen in den Teilbereichen des Faches Deutsch, die Teilnahme an AGs sowie an Forderunterricht.
Erhält ein Kind →Nachteilsausgleich, der eine Note beeinflusst, ist auch dieser unter Bemerkungen vermerkt. Das Endjahreszeugnis bezieht sich auf das ganze Schuljahr.
Zum Ende des ersten Halbjahres erhalten die Kinder der zweiten bis vierten Klassen ein „Zwischenzeugnis“. Es soll in erster Linie dem Kind Entwicklungspotenziale aufzeigen.
Die Leistungsbewertung und damit die Zeugnisnoten sollen dem Spannungsfeld zwischen individuellem Lernfortschritt, Vergleichbarkeit von Leistungen, Subjektivität der Bewertung und individueller Sicht auf das Kind gerecht werden. Details zur Zensierung und Bewertung von Schülerleistungen an der Wiesbachschule sind im entsprechenden Konzept nachzulesen.

Zusammenleben

Wir möchten, dass sich alle Kinder in der Schule wohlfühlen und unsere Schule als „ihre Schule“ wahrnehmen. Ganz wesentlich dafür sind auch Ihre Haltung gegenüber der Schule und Ihre Bereitschaft zur Mitarbeit in der Schule.
Die Schüler der Wiesbachschule sollen ihre Schule als einen Ort erfahren, der neben der Wissensvermittlung auch Raum lässt für grundlegende Erfahrungen sowie für eigenverantwortliches und selbstständiges Lernen. So möchten wir eine Lernatmosphäre schaffen, die es allen ermöglicht, sich akzeptiert zu fühlen und miteinander zu lernen. Dazu werden im Verlauf des ersten Schuljahres zwischen Schülern, Elternhaus und Schule Erziehungsvereinbarungen geschlossen, um elementare Rechte und Pflichten herauszustellen. Die Schülerinnen und Schüler erhalten darüber hinaus vielfältige Möglichkeiten der demokratischen Mitbestimmung.
Gemeinsam können wir viel für Ihr Kind bewegen! Sie haben großen Anteil daran, wie Ihr Kind seine Schulzeit erlebt.
Wir laden Sie herzlich zum Dialog und zur Zusammenarbeit ein!