Schulsozialarbeit –
Aufgaben unseres Sozialpädagogen
Prämisse:
● Einsatz und Aufgabenbereiche regelt die Schulleitung
● Grundsätzlich systemische Unterstützung mit dem Ziel der bestmöglichen Erfüllung des B+E-Auftrages
● Grundsätzlich keine individuelle oder unterrichtliche Unterstützung
Mögliche Aufgabengebiete u.a.:
● Gespräche mit auffälligen Kindern oder mit Kindern in schwierigen Lebenslagen
→ Zuwendung für sozial auffällige oder benachteiligte Kinder (u.a. Begleitung, Elternberatung, …)
→ „Auszeit“-, Trainings- und Gesprächsraumangebote für Kinder
→ Einsichten „beflügeln“
→ Informationsaustausch zwischen Lehrer, Eltern und Schulleitung
● Kooperation mit dem Träger der Jugendhilfe oder dem Gesundheitsamt (in Absprache mit der Schulleitung und der Klassenleitung)
→U.a. Unterstützungsangebote eruieren und kommunizieren
● Krisenintervention
● Krankmeldungen erfragen und auf Erfüllung der Meldepflicht der Eltern drängen
● Unterstützung/Entwicklung eines „Schulsozialkonzeptes“
● Betreuung erkrankter Kinder bis zum Abholen
● Einbindung in Projekte oder Aktionen oder Verfahren im Bereich
→ des Übergangs
→ der Kooperation mit Schulen
→ Vereinen
→ der Gemeinde
● Kurzzeitige und epochale Unterstützung in der Klasse in Abstimmung mit der Schulleitung
→ Außergewöhnliche Belastung
→ Klassenfahrt / Wanderungen