Schulsozialarbeit

Schulsozialarbeit –
Aufgaben unseres Sozialpädagogen

Prämisse:

● Einsatz und Aufgabenbereiche regelt die Schulleitung

● Grundsätzlich systemische Unterstützung mit dem Ziel der bestmöglichen Erfüllung des B+E-Auftrages

● Grundsätzlich keine individuelle oder unterrichtliche Unterstützung

 

Mögliche Aufgabengebiete u.a.:

● Gespräche mit auffälligen Kindern oder mit Kindern in schwierigen Lebenslagen

→ Zuwendung für sozial auffällige oder benachteiligte Kinder (u.a. Begleitung, Elternberatung, …)
→ „Auszeit“-, Trainings- und Gesprächsraumangebote für Kinder
→ Einsichten „beflügeln“
→ Informationsaustausch zwischen Lehrer, Eltern und Schulleitung

● Kooperation mit dem Träger der Jugendhilfe oder dem Gesundheitsamt (in Absprache mit der Schulleitung und der Klassenleitung)

→U.a. Unterstützungsangebote eruieren und kommunizieren

● Krisenintervention

● Krankmeldungen erfragen und auf Erfüllung der Meldepflicht der Eltern drängen

● Unterstützung/Entwicklung eines „Schulsozialkonzeptes“

● Betreuung erkrankter Kinder bis zum Abholen

● Einbindung in Projekte oder Aktionen oder Verfahren im Bereich

→ des Übergangs
→ der Kooperation mit Schulen
→ Vereinen
→ der Gemeinde

● Kurzzeitige und epochale Unterstützung in der Klasse in Abstimmung mit der Schulleitung
→ Außergewöhnliche Belastung
→ Klassenfahrt / Wanderungen